Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Ralf Graber, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ralf.graber@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BauZuZu Schotterwagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34621100 - Schienengebundene Güterwagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: WBN Waggonbau Niesky GmbH, Am Waggonbau 11,
02906
Niesky,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 5'064'320.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die publizierte Vergabesumme berechnet sich aus dem Grundangebot von 20 Stk Schotterwagen und 10 Stk Optionsfahrzeuge
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot, welches bei der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.07.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1087767
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.01.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Die finale Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung des Verwaltungsrates und der
Betriebsmittelgenehmigung durch den Bund und die Kantone.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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