Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Obergericht des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
obergericht.bern@be.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO),
zu Hdn. von
Beschaffung KAIO, Wildhainweg 9,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.kaio@be.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 04.02.2020
- Bemerkungen: Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen in deutscher Sprache via SIMAP-Forum bis zum
vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich bis am 10.02.2020 erfolgt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.03.2020 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport ist in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am Freitag, 03.03.2020 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Freitag, 03.03.2020 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse übergeben worden sein. Der Lieferantenexport kann von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden.
Über der Adresse muss der Vermerk "Ausschreibung Submission Videoübertragung, VERTRAULICH, BITTE NICHT ÖFFNEN" angebracht sein.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.03.2020, Uhrzeit:
10:00, Ort:
Wildhainweg 9, 3012 Bern, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers und ist nicht öffentlich. Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll erfasst die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, die Eingangsdaten und die Angaben über die Preise.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Bild- und Tonübertragung in Gerichtssälen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 102021
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32300000 - Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für den Opfer- / Zeugenschutz soll ein System umgesetzt werden, welches es ermöglicht Gerichtsverhandlungen in
zwei unterschiedlichen Räumen abzuhalten. An vier Standorten soll eine Videoübertragung zwischen Gerichtssälen und Einvernahmeräumen eingerichtet werden. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Räumen ein Audio- und Video-Signal übertragen. Diese Systeme werden fix in den Räumen installiert.
2.7 Ort der Lieferung- Lieferort sind die verschiedenen Standorte der Kantonsverwaltung. Ausnahmen werden separat vereinbart.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 3 Jahre auf den Support
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Technische und betriebliche Anforderung
Gewichtung 30%
Qualifikation
Gewichtung 15% Bewertung Anbieterpräsentation
Gewichtung 15% Preis
Gewichtung 40%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Beginn 01.07.2020 und Ende 30.06.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24
ÖBV erfüllen. Zur Anbieterpräsentation werden nur diejenigen Anbieter eingeladen, die nach einer ersten Bewertung der Zuschlagskriterien gestützt auf die schriftlichen Angebote noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Das heisst, dass diejenigen Anbieter, die z.B. wegen dem Preis die Punktedifferenz zum vorläufig bestbewerteten Angebot auch dann nicht wettmachen könnten, wenn sie in der Anbieterpräsentation die Maximalpunktzahl erreichen würden, nicht eingeladen werden. In Grenzfällen, wenn die Punktedifferenz zum vorläufig bestbewerteten Angebot so gross ist, dass der Zuschlag nur dann möglich ist, wenn das bestbewertete Angebot in der Anbieterpräsentation sehr wenig und das fragliche Angebot sehr viel Punkte erhält, wird die Vergabestelle die betreffenden Anbieter darüber informieren und ihnen die Teilnahme an der Anbieterpräsentation freistellen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen und den darin enthaltenen Vorgabedokumente (Vertrag, Bestellung)
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MWST. auszuweisen. Der Preis inkl. MWST. beinhaltet
insbesondere Versicherung, Sozialabgaben sowie alle direkt mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Kosten (Ausgaben, Spesen etc.).
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
3.6 Subunternehmer- Der Beizug von Subunternehmern ist ausgeschlossen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
2.1 Selbstdeklaration 2.2 Vertragsvorlage 2.3 AGB SIK (Schweiz. Informatikkonferenz) 2.4 AGB ISDS des Kantons Bern 2.5 Netzwerksicherheit 2.6 Wettbewerbsrechtliche Verfahren 2.7 Alleiniger Vertragspartner 2.8 Einsatzort 2.9 Anbieterpräsentation / Assessment 2.10 Ersatz von Personen mit ungenügender Leistung 2.11 Handelsregistereintrag 2.12 Arbeitsmittel, Infrastruktur 2.13 Einsatz und Gebrauch von Email
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.
Für die ausführlichen Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien wird auf das Online-Tool verwiesen.
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.01.2020
bis
03.03.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2020.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert.
4.3 Begehungen- Es werden keine Verhandlungen geführt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz
(ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben. Der Vertragsschluss mit dem Gewinner der Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde. Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist von einem Arbeitstag anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen. Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei
Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Cour suprême du canton de Berne
Service organisateur/Entité organisatrice: Cour suprême du canton de Berne,
Hochschulstrasse 17,
3012
Berne,
Suisse,
E-mail:
obergericht.bern@be.ch
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- Transmission de son et d’images dans les salles d’audience
2.2 Description détaillée des produits- Un système doit être mis en place pour la protection des victimes et des témoins, de sorte à permettre que les audiences puissent se dérouler dans deux locaux distincts. Une transmission vidéo entre la salle d’audience et le local où se déroulent les auditions doit être installée sur quatre sites. Un signal audio et vidéo sera ainsi transmis entre ces différents locaux. Ces systèmes seront installés fixement dans les locaux.
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 32300000 - Récepteurs de télévision et de radio et appareils d'enregistrement ou de reproduction du son ou de l'image |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 03.03.2020 Heure: 23:59
Remarques: L’ouverture des offres n’est pas publique. Elle est effectuée par au moins deux représentants du pouvoir adjudicateur. Un procès-verbal d'ouverture des offres est établi : il contient le nom des personnes présentes, le nom des soumissionnaires, les dates de réception et les indications concernant les prix.
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