Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
10.01.2020 Publikationsdatum Simap: 10.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG KSB Neubau AGNES Submission Elektroinstallationen SKP 232.0,
zu Hdn. von
Herr Flury, Im Ergel 1,
5404
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 486 21 88,
Fax:
056 486 24 69,
E-Mail:
Markus.Flury@ksb.ch,
URL
www.ksb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 232.0 Elektroinstallationen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ausführung der kompletten Starkstrom- und Schwachstrom- Installationen, bestehende aus Rohbauarbeiten, Innenausbau und Fertiginstallationen. Installationen für HLKKS, Notbeleuchtung, Sicherheitsanlagen-Anlagen usw. Installationen in medizinischen Bereichen der Raumgruppe 1 und Raumgruppe 2. Lieferung und Montage der Verteiltrassen und Stromschienen, Notlichtanlagen, USV-Anlagen usw.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 3445001
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten, | | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
01.11.2019
im Publikationsorgan
:
Simap / Aargauer Amtsblatt
Meldungsnummer
1103231
3. Begründung- Abbruch des Submissionsverfahren wegen ungenügender bzw. unqualifizierten Eingaben.
5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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