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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1114903
15.01.2020|Projekt-ID 198656|Meldungsnummer 1114903|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.01.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Port
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Port, Bauverwaltung, Lohngasse 12,  2562  Port,  Schweiz,  Telefon:  032 331 29 39,  E-Mail:  gemeindeverwaltung@port.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Architekturarbeiten Werkhof / Feuerwehrmagazin / Wertstoffsammelstelle

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt
Normpositionen-Katalog (NPK): 871 - Honorare: Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: bauwelt architekten ag, Cornouillerstrasse 6,  2502  Biel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 228'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Folgeauftrag nach erstellter Machbarkeitsstudie und ausgearbeitetem Vorprojekt.
Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2019

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.12.2019

4.4 Sonstige Angaben

Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.