Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
15.01.2020 Publikationsdatum Simap: 15.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Basel,
zu Hdn. von
Markus Becherer, Petersgraben 52, 1. OG,
4051
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 207 60 25,
E-Mail:
markus.becherer@unibas.ch,
URL
www.unibas.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 200 kV TEM / STEM mit EDX Analytik für Materialwissenschaften
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38634000 - Optische Mikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JEOL (Germany) GmbH, Gute Änger 30,
85356
Freising,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.10.2019
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 78/2019www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
1099321
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.01.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt angerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen Das Begehren ist schriftlich an die Universität Basel, Ressort Finanzen & Controlling, Markus Becherer, Petersgraben 52, Postfach2148,4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung angerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1,4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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