Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.04.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Armin Mächler, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 319 45 03,
E-Mail:
armin.maechler@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Energieverbund Klausstrasse / Wärmeverbund Seefeld Zürich, Rohrbauarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44160000 - Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel, | | 44162000 - Rohrleitungssysteme, | | 45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, | | 45231113 - Neuverlegung von Rohrleitungen, | | 44163000 - Rohrleitungen und Formstücke, | | 44163120 - Fernheizungsleitungen, | | 44161200 - Hauptwasserleitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ENGIE Services AG, Thurgauerstrasse 56,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 525'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.11.2019
Meldungsnummer
1105711
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.04.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.4 Sonstige Angaben- Der Anbieter wurde am 14. April 2020 schriftlich informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die Beschwerdefrist steht nicht still während den Gerichtsferien und während des durch den Bundesrat mit Verordnung vom 20. März 2020 über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) angeordneten Rechtsstillstands.
|