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20.02.2020|Projekt-ID 199023|Meldungsnummer 1116119|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 20.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Mitte/N02 100028, Sentibrücken Erweiterung Lärmschutz, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41584727511,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Mitte/N02 100028, Sentibrücken Erweiterung Lärmschutz, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41584727511,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

09.03.2020
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 13.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 09.03.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 31.03.2020 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.04.2020, Ort:  Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N02 Sentibrücken Erweiterung Lärmschutz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

100028

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Lärmschutzprojekt sind geplant:
- Ersatz der ca. 3m hohen Lärmschutzwände auf den Sentibrücken 1-3 durch 5m hohe Lärmschutzwände und Neubau einer Lärmschutzwand inkl. Mittelleitmauer auf der Sentibrücke 1
- Schliessen Dienstzufahrt zum Betriebsgebäude Senti mit einer Torkonstruktion
- Schliessen seitlichen Öffnungen in den Portal- und Galeriebereichen
- Schliessen Lüftungsöffnungen beim Rasterbauwerk Sonnenbergtunnel Nord
- Ersatz Lärmschutzwand auf dem Portal Reussporttunnel
Für die insgesamt 4 aussenliegenden Lärmschutzwände kommt eine Verkleidung aus spiegelpoliertem Chromstahl zum Einsatz. Die Konstruktion wird in horizontal gefaltete Bänder geteilt. Die nach unten geneigten, spiegelpolierten und zur Kollisionsvermeidung von Wasservögeln gelochten Chromstahlflächen sollen die wechselnde Farbigkeit und die Bewegung der Reuss wiedergeben. Die Oberseiten werden anthrazit matt beschichtet, um keine ungewünschten Reflexionen zu generieren.

2.7 Ort der Ausführung

Stadt Luzern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 08.06.2020, Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Vertragsverlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, dem Projektfortschritt und allfälliger Projektänderungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: PREIS;  Gewichtung 50% 
ZK2: BAUPROGRAMM;  Gewichtung 15% 
(Länge der Bauzeit der Arbeiten im Jahre 2021, alle Leistungen gemäss WV exkl. Bau der LSW 14 (2020) 
Bewertete Bauzeit = Gesamtbauzeit inkl. der für die Verkehrsumstellung reservierten Zeiten. 
Das Angebot mit minus 1 oder mehr Monaten Abweichung (= schneller) zum Richtbauprogramm ASTRA erhält die Note 5 (siehe Register 8). 
Das Angebot mit +/- 0 Monaten Abweichung zum Richtbauprogramm ASTRA erhält die Note 3. 
Das Angebot mit plus 1 oder mehr Monaten Abweichung (= langsamer) zum Richtbauprogramm ASTRA erhält die Note 1. 
Dazwischen (gilt für schneller und langsamer) erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). 
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT BAUABLÄUFEN;  Gewichtung 15% 
Plausibilisierung des Bauprogramms und der vorgesehenen Arbeitsleistung bzw. Angaben zu den Leistungsannahmen, Zweckmässigkeit der vorgesehenen Bauabläufe, vorgesehene personelle Mittel, Ausführung in Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen, Definition und Darstellung des kritischen Weges. 
ZK4: INHALT/QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN;  Gewichtung 20% 
ZK4.1: Technischer Bericht (Baustellenlogistik inkl. Installationskonzept, Auftragsanalyse und diverse Vorgehenskonzepte, Risikoanalyse, Konzepte Bau Lärmschutzwände, etc.): 15% 
ZK4.2: Übrige verlangte Unterlagen (Baustellenbezogenes Organigramm / Projektorganisation des Unternehmers, Baustellenentwässerungskonzept): 5% 
Erläuterungen:  Preisbewertung

Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 17.08.2020 und Ende 15.10.2021
Bemerkungen: Start Arbeitsvorbereitung 15.06.2020

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Submissionsunterlagen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Leistungsanteil Subunternehmer

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem
gleichen Fachbereich (Lärmschutzwände auf Brücken und / oder Stützbauwerken unter Verkehr und auf Hochleistungsstrasse, Bausumme > Fr. 0.5 Mio.).

Zu EK2:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

Zu EK3:
Bauführer und Baustellenchef (Polier): je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Lärmschutzwände auf Brücken und / oder Stützbauwerken unter Verkehr und auf Hochleistungsstrasse,
Bausumme > Fr. 0.2 Mio.).

Zu EK4:
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.02.2020  bis  31.03.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Begehung: Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU Succursale de Zofingue
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU Succursale de Zofingue, à l'attention de  gestion des projets centre,  Brühlstrasse 3,  4800  Zofingue,  Suisse,  Téléphone:  +41584727511,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

N02 100028 ponts du Senti, amélioration de la protection contre le bruit

2.2 Description détaillée du projet

Du point de vue de la protection contre le bruit, le projet prévoit de mettre en œuvre les mesures suivantes :
- Remplacement des parois antibruit existantes d’environ 3 m de haut par des parois de 5 m de haut (mesurées à partir de la surface de la chaussée) sur les ponts du Senti 1 à 3 et construction d’une nouvelle paroi antibruit, y c. parapets centraux, sur le pont du Senti 1
- Construction d’un portail pour fermer l’accès de service au bâtiment d’exploitation du Senti
- Fermeture des ouvertures latérales au niveau des portails et des galeries
- Fermeture des bouches d’aération de la structure triangulée du tunnel de Sonnenberg Nord
- Remplacement des parois antibruit existantes sur le portail du tunnel de Reussport
Les parois antibruit situées sur les côtés des ponts du Senti, qui sont au nombre de quatre au total, seront dotées d’un revêtement en acier chromé poli miroir. La construction est divisée en bandes pliées horizontalement. Les surfaces en acier chromé poli miroir, qui sont inclinées vers le bas et perforées pour éviter les collisions avec les oiseaux d’eau, sont destinées à refléter les couleurs changeantes et les courants de la Reuss. Les parties supérieures seront recouvertes d’une couche anthracite mat pour éviter les reflets indésirables.

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  45233110 - Travaux de construction d'autoroutes

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 31.03.2020 Heure: 23:59
Remarques: L’offre (dossier d’offre) doit être remise sous forme papier en 2 exemplaires et sous forme électronique (sur CD ou DVD) en un exemplaire. Remise par voie postale: Envoi par courrier A (date du cachet apposé par un bureau de poste suisse ou un bureau de poste étranger officiellement reconnu). Le soumissionnaire doit dans tous les cas pouvoir prouver que l’offre a été déposée dans les délais. Les offres soumises hors délai ne seront pas prises en considération. L’enveloppe doit comporter, en plus de la désignation du projet, l’indication "Ne pas ouvrir - dossier d’offre" bien en évidence. Remise en mains propres: En cas de remise en mains propres, l’offre doit être déposée à la loge de l’OFROU au plus tard à la date indiquée ci-dessus, pendant les heures d’ouverture (8h00 - 12h00 et 13h00 - 17h00, vendredi 16h30), contre remise d’un accusé de réception (adresse au point 1.2). Remise à une représentation diplomatique ou consulaire suisse à l’étranger: Les soumissionnaires étrangers peuvent déposer leur offre contre remise d’un accusé de réception à la représentation diplomatique ou consulaire suisse de leur pays, pendant les heures d’ouverture, au plus tard à la date mentionnée ci-dessus. Ils doivent alors envoyer l’accusé de réception à l’adjudicateur par courriel, au plus tard à la date indiquée. Les offres reçues par fax ou par courriel ne seront pas prises en compte.