Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Umwelt- und Energiemanagement,
zu Hdn. von
Christoph Leitzinger, Postfach,
8050
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
christoph.leitzinger@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierungsvarianten
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, | | 90530000 - Betrieb einer Mülldeponie, | | 90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen, | | 90531000 - Verwaltung von Deponien, | | 90513000 - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jäckli Geologie AG, Albulastrasse 55,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 15'400.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die Anbieterinnen erzielten Punktesummen von 10.3 Punkten bis 86.0 Punkten. Die Angebotssummen betragen zwischen CHF 15'400.00 (exkl. MwSt.) und CHF 45'000.00 (exkl. MwSt.).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Höchste erreichte Punktsumme bzw. gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.11.2019
Meldungsnummer
1096577
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.01.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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