Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b19031) Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Beschaffung von Dienstleistungen im Fachbereich Changemanagement für das Neubauvorhaben 3. Etappe auf dem Areal Meielen in Zollikofen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen |
Baukostenplannummer (BKP): | 558 - Projektleitung, Projektbegleitung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: perspectives GmbH, Neuengasse 8,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 313'950.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot von perspectives GmbH aus Bern erfüllt die definierten Zuschlagskriterien am besten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.10.2019
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer
1101261
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.01.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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