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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1117463
31.01.2020|Projekt-ID 193282|Meldungsnummer 1117463|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.01.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Markus Günnigmann, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 72 55,  Fax:  043 816 44 44,  E-Mail:  markus.guennigmann@zurich-airport.com,  URL www.flughafen-zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Entwicklung Flughafenkopf, Nebenprojekte BKP 29

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen,
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 29 - Honorare

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SPPA Architekten AG, Sihlamtsstrasse 10,  8001  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 9'316'173.87  bis  15'390'367.12 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste gewichtete Bewertung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.09.2019
Meldungsnummer 1095363

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.01.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.