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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1118481
06.02.2020|Projekt-ID 199733|Meldungsnummer 1118481|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 06.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Wädenswil
Beschaffungsstelle/Organisator: Planen und Bauen,  zu Hdn. von Bruno Haagmans, Florhofstrasse 3,  8820  Wädenswil,  Schweiz,  Telefon:  044 789 73 00,  E-Mail:  bruno.haagmans@waedenswil.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.02.2020
Bemerkungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 13.03.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

1.5 Datum der Offertöffnung:

15.02.2021, Bemerkungen:  Es findet keine Öffentliche Offertöffnung statt.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Umlegung Reidbach, Wädenswil

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45246100 - Bau von Flussufermauern,
45246200 - Flussuferbefestigungsarbeiten,
45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen,
45221220 - Durchlässe,
45233121 - Bauarbeiten für Hauptstraßen
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
161 - Wasserhaltung,
162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
213 - Wasserbau,
216 - Altlasten, belastete Standorte und Entsorgung,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Reidbach in Wädenswil weist ungenügende Abflusskapazitäten auf. Zudem ist eine Umnutzung des Giessenareals vorgesehen. Im Zuge dieser Umnutzung wird der Reidbach verlegt (ab Seestrasse bis zum Zürichsee).

Hauptkubaturen:
Aushub ca. 5780 m3 fest
Belagsaufbruch ca. 300m3 lose
Fräsmaterial ca. 300m3 lose
Spundwände ca. 2800m2
Kanalisationsleitungen ca. 360m
Abschlüsse ca. 350m
Planie ca. 4900m2
Lieferung Belag ca. 750 to
Lieferung Kiesmaterial ca 3155 m3 lose
Lieferung Oberboden ca. 1400m3 lose
Lieferung Natursteine ca. 385 to
Lieferung Beton ca. 1050m3
Lieferung Armierung ca. 100 to

2.7 Ort der Ausführung

Wädenswil, Kanton Zürich (ZH)

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.06.2020, Ende: 31.05.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.06.2020 und Ende 31.05.2021

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.02.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.