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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1118781
06.02.2020|Projekt-ID 193467|Meldungsnummer 1118781|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Institut für Infektionskrankheiten,  zu Hdn. von Dr. med. Peter Keller, Friedbühlstrasse 51,  3010  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  peter.keller@ifik.unibe.ch,  URL www.ifik.unibe.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von 21 mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken (Klasse 2 und 3) für Sicherheitslaboratorien (BSL-2 und 3) inkl. Wartung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33100000 - Medizinische Geräte,
35113200 - Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Skan AG, Binningerstrasse 116,  4123  Allschwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 447'090.99 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.09.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1095825

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.12.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.