Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 12.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Gebietseinheit I / Nationalstrassen Betrieb
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern Gebietseinheit I / Nationalstrassen Betrieb,
zu Hdn. von
N00.F2 Unterhaltsmarkierungen Kt. Bern 2020-2024, Industriestrasse 9,
3700
Spiez,
Schweiz,
E-Mail:
be.ns.betrieb@be.ch,
URL
www.bvd.be.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.03.2020
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 10.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.03.2020 werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet.
Auf telefonische oder E-Mail Anfragen wird keine Auskunft gegeben.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.03.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. Ziff. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsulatischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.03.2020, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N00.F2 Unterhaltsmarkierungen Kt. Bern 2020-2024
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 16002
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233221 - Straßenmarkierungsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für das Filialgebiet des ASTRA Thun ist vorgesehen die Strassenmarkierungen der Nationalstrassen N01 / N05 / N06 / N08 / N12 im Kanton Bern inklusive der Nationalstrassenanschlüsse und Rastplätze in den Jahren 2020 - 2024 zu erneuern.
Die Arbeiten sind im Zeitraum Anfang Mai - Ende Oktober unter Betrieb der Nationalstrasse auszuführen. Aufgrund des Verkehrsaufkommens bzw. der Platzverhältnisse werden die Markierungsarbeiten ausschliesslich in der Nacht ausgeführt.
Der Zeitpunkt der Ausführung der Unterhaltsmarkierungen ist mit der Gebietseinheit I, Bern und Spiez rechtzeitig durch die Unternehmung abzusprechen.
Für die Arbeitssicherheit sind die Vorgaben des Hanbuches zu Branchenlösung "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Strassenunterhaltsdiensten" einzuhalten und umzusetzen (www.assud.ch).
2.7 Ort der Ausführung- Schweiz, Kanton Bern, Nationalstrassen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2020, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 Preis (bereinigte Angebotssumme)
Gewichtung 60%
ZK2 Termine (siehe auch nachfolgend Subkriterien)
Gewichtung 30% ZK3 Qualität und Präsentation der Offerte (siehe auch nachfolgend Subkriterien)
Gewichtung 10% Erläuterungen:
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit dem (Vorgegebenen) Angebotsunterlagen Eingereicht werden:
ZK2: Termine; Gewichtung 30%, unterteilt in: - Terminprogramm je Abschnitt / Leistungswert 20% - Möglichkeiten Terminoptimierungen 10% ZK3: Qualität und Präsentation der Offerte; Gewichtung 10%, unterteilt in: - Gliederung, Darstellung 5% - Nachvollziehbarkeit, Transparenz 5%
Preisbewertung: - Der tiefste Angebotspreis erhält die Note 5.0. - Der Betrag [150 % vom tiefsten Angebotspreis] entspricht der Note 1 - Die Noten der übrigen Angebotspreise werden auf der Geraden, welche durch diese 2 Punkte führt, interpoliert. - Teurere Angebotspreise als der Betrag 150 % vom tiefsten Angebotspreis erhalten die Note 1.0. Formel: Nj = 5 – 8*(Aj/Amin – 1) ≥ 1.00; A: Angebotspreis N: Note Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien: Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 1 bis 5. Note 1: wertlos, ohne Aussagekraft (nicht beurteilbar) Note 2: ungenügend, die Anforderungen weitgehend nicht erfüllt Note 3: gut, die Anforderungen erfüllt Note 4: sehr gut, die Anforderungen teilweise übertroffen Note 5: ausgezeichnet, innovativ, weit über den Anforderungen liegend
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punktberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig, Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.05.2020 und Ende 31.12.2024
- Bemerkungen: Die Ausführung erfolgt ausschliesslich in der Nacht.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 45 Tage nach Rechnungeingang bei der Gebietseinheit, resp. der örtlichen Bauleitung.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen allen Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max 30% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: technische Leistungsfähigkeit EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonst nicht auf das Angebot eingangen werden kann:
zu EK1: Referenzen über die Ausführung von 1 der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem Projekt in den letzten 5 Jahren CHF 100'000.-. Kopie Zertifierung nach ISO 9001.
zu EK2: Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.02.2020
bis
20.03.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Keine
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Begehung: findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite; 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich; 5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue Gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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