Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich; Amt für Landschaft und Natur (ALN) / Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV)
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich; Amt für Landschaft und Natur (ALN) / Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV), Postfach,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 257 97 97,
E-Mail:
fjv@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Altlastsanierung Jagdschiessanlage Au, Embrach
Totalunternehmerausschreibung
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90660000 - Bleientfernung, | | 90720000 - Umweltschutz, | | 90722000 - Umweltsanierung, | | 90722200 - Dekontaminierung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Eberhard Recycling AG, Steinackerstrasse 56,
8302
Kloten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 10'069'950.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der besseren Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die ARGE hepatica nobilis, vertreten durch die Eberhard Recycling AG, zu vergeben. Sie erreichte bei einem Maximum von 100 Punkten 89 Punkte und hat somit einem Vorsprung von 9 Punkten auf die Zweitplatzierte. Der Auftrag an die ARGE hepatica nobilis erfolgt aufgrund des Angebotes vom 31. Juli 2019.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.02.2018
Meldungsnummer
1009567
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.02.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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