Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 24.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, I-AEP-LEM-LTR-SPJ,
zu Hdn. von
Blaise Destraz, Avenue de la Gare 41,
1003
Lausanne,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 876 30 19,
E-Mail:
blaise.destraz@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte, Region West, I-ESP-EI-BPR-RWT,
zu Hdn. von
Esmeralda Lanszki, Avenue de la Gare 43 - CP 345,
1003
Lausanne,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 879 23 54,
E-Mail:
xi013@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.03.2020
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens am 20. März 2020 über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen wird allen Anbietern (anonymisierten) im Forum auf Simap ab dem 27. März 2020 zur Verfügung gestellt
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.04.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (esmeralda.lanszki@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen.
Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit den beiden gelben, der Ausschreibung beigelegten, Etiketten, mit folgendem Betreff zu versenden:
«NE PAS OUVRIR – VMC-GC – Offre technique» «NE PAS OUVRIR – VMC-GC – Offre commerciale»
Kein Versand per Einschreiben.
Ein Bestätigungs-E-Mail ist an die Adresse esmeralda.lanszki@sbb.ch zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.04.2020, Bemerkungen:
Offertöffnung nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Programme Léman 2030 : Extension de capacité du nœud de Genève - Ligne n° 151, Vernier – La Plaine - Frontière
AS25 : Vernier-Meyrin CARGO – GC Meyrin
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1150850
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Programme Léman 2030 : Extension de capacité du nœud de Genève - Ligne n° 151, Vernier – La Plaine - Frontière
AS25 : Vernier-Meyrin CARGO – GC Meyrin
Folgende Arbeiten sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - die Erstellung von Gleisanlagen für die 4 neuen Abstellgleise - Aufbringung einer AC-Rail-16-Schicht (Dicke 7 cm), einer Ausgleichsschicht mit Asphaltgranulat und einer Fundationsschicht aus Kiessand für die Weichenbereiche - Bau einer neuen Gleisentwässerung und eines Kanalisationsnetzes für Plätze und Zugänge - Schaffung eines Dienstperrons in einem der Gleiszwischenräume - Errichtung einer Stützmauer aus Stahlbeton - Errichtung von 2 Pfahlwänden - Einrichtung einer Freifläche - Bau eines Zugangswegs entlang des Gleises 69 - Erstellung von Fundamenten für Fahrleitungsmasten aus Ortsbeton - Aussenanlagen, Umzäunung und Sicherung des Standorts
2.7 Ort der Ausführung- Genf
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 29 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1: Preis
Gewichtung 60%
ZK2: Ausreichende Qualifikation und Einsatzplan für jede vorgesehene Schlüsselperson
Gewichtung 20% ZK3: Baustellenlogistik und Bauablauf
Gewichtung 10% ZK4: Identifizierung der wesentlichen projektspezifischen Risiken
Gewichtung 5% ZK4: Nachhaltige Entwicklung
Gewichtung 5%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 26 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Beabsichtigter Baubeginn: Anfang November 2020
Beabsichtigtes Bauende: Ende Dezember 2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden eine einfache Gesellschaft und müssen deren Leitung einem Unternehmen übertragen. Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar. Nach Abgabe der Angebote und bis zum Zuschlag darf die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft nicht verändert werden.
Jeder Anbieter kann ein Angebot allein oder zusammen mit anderen Unternehmen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft einreichen; die Bewerbung eines Unternehmens als Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Ein Unternehmen kann nur als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Subunternehmer teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Die Untervergabe ist zulässig, mit Ausnahme der folgenden Arbeiten:
- Erstellung der Gleisanlage - Schaffung der Fundationsschicht aus Kiessand - Bau der neuen Gleisentwässerung und des Kanalisationsnetzes für Plätze und Zugänge - Erstellung des Dienstperrons - Errichtung der Stützmauer aus Stahlbeton - Einrichtung der Freifläche und des Zugangswegs (bei den Asphaltarbeiten ist eine Untervergabe möglich) - Erstellung der Fahrleitungsfundamente aus Ortsbeton
Grundsätzlich führt der Unternehmer alle ihm übertragenen Arbeiten selbst aus.
Bei der Vergabe von Unteraufträgen bleibt der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn für die von seinen Subunternehmern erbrachten Leistungen in vollem Umfang haftbar, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes und der Lohnbedingungen.
Der Unternehmer muss bei der Einreichung seines Angebots alle seine Subunternehmer benennen:
- In Teil F1 Angebot müssen die Hauptaktivitäten der Subunternehmer angegeben werden, damit der Bauherr einen Überblick über die Subunternehmerarbeiten hat. Darüber hinaus werden die Anbieter aufgefordert, für jede Unterauftragsarbeit den Untervergabesatz anzugeben.
Die Zustimmung des Bauherrn bleibt vorbehalten, auch im Falle eines Wechsels des Subunternehmers während der Ausführung. Der Bauherr behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die vorgesehenen Subunternehmer abzulehnen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.
Die Anbieter oder ihre Subunternehmer dürfen während des Ausschreibungsverfahrens nicht geändert werden. Jede Änderung kann zum Ausschluss des Anbieters führen.
Ausser in Sonderfällen, die vom Unternehmer ordnungsgemäss begründet und vom Bauherrn vorab ausdrücklich genehmigt werden müssen, ist die weitere Unterauftragsvergabe untersagt.
Der Unternehmer hat allen seinen Subunternehmern die weitere Vergabe von Unteraufträgen zu untersagen. Der Unternehmer hat alle erforderlichen Aufsichts- oder sonstigen Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen.
Bei Nichterfüllung durch den Subunternehmer des Anbieters haftet der Anbieter für etwaige Verzögerungen und Mehraufwand. Ebenso hat der Bauherr Anspruch auf die Erstattung von Kosten, die aufgrund von Änderungen des Subunternehmers entstanden sind.
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Subunternehmer über die Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn zu informieren. Er trägt dafür Sorge, dass diese Bedingungen eingehalten werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Eignungskriterien (EK):
EK1: Erfahrung des Anbieters
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)
EK3: Ausreichende finanzielle Sicherheiten
EK4: Ausreichendes Qualitäts- und Umweltmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweise für die Eignungskriterien:
Gemäss Kriterium EK1: Nachweise:
N1: 1 Referenz für ein Projekt aus den letzten 10 Jahren mit einer mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
- Tragkonstruktionen (Stahlbetonmauern, Pfähle) - Gleisinfrastruktur, einschliesslich Entwässerung - Fahrleitungsfundamente - Kabelarbeiten und Kabelschutzkanäle
Jede einzelne Referenz kann als Nachweis für mehrere Sparten dienen; maximal können 4 Projektnachweise vorgelegt werden, um alle 4 oben aufgeführten Sparten zu belegen. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen sein.
Für den Fall, dass ein Referenzprojekt von einem Subunternehmer ausgeführt wurde, muss der Anbieter seinem Angebot eine Bestätigung des Subunternehmers zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags beifügen.
Sollte der Anbieter mehr als 1 Referenz pro Sparte einreichen, behält sich der Bauherr das Recht vor, die seiner Einschätzung nach relevanteste auszuwählen.
Gemäss Kriterium EK2: Nachweise:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten 3 Jahre in der (den) angebotenen Sparte(n). Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Umsätze sämtlicher Mitglieder anzugeben.
Gemäss Kriterium EK3: Nachweise:
N3: Der Anbieter benennt den vorgesehenen Garanten zur Erbringung der abstrakten Gewährleistungsgarantie, und bestätigt, dass er in der Lage ist, diese innerhalb eines Monats nach der Schlussabrechnung zu erbringen.
Gemäss Kriterium EK4: Nachweise:
N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 und 14001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem beziehungsweise Umweltmanagementsystem, Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.02.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Keine Angaben
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Die Anbieter werden aufgefordert, mit Einreichung des Anfangsangebots ihr bestes kommerzielles Angebot vorzulegen. Während der Bewertungsphase werden keine finanziellen Verhandlungen geführt. Es werden lediglich technische und vertragliche Abklärungen gemäss dem in den Ausschreibungsunterlagen definierten Bewertungsschema vorgenommen.
Die Angebotspreise können vom Anbieter auf Anfrage des öffentlichen Auftraggebers ausschließlich aufgrund einer Berichtigung angepasst werden, entweder weil erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder weil Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potenzielle Anbieterkreis verändert.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- Begehung:
Die Projektleitung der SBB AG plant folgende Begehung:
Datum / Zeit: 10. März 2020 um 9.00 Uhr
Treffpunkt: Gemeinde Meyrin, Route du Nant d’Avril, Parzelle 13985, N: 1 119 890; E: 2 495 026 In der Nähe von genevamodelcars raceway, Route du Nant-d’Avril, 1214 Meyrin
Unterordnung:
Die Vergabe des Auftrags ist von der Erteilung aller für die Ausführung der Dienstleistungen und Arbeiten erforderlichen Genehmigungen sowie von der Genehmigung des Kredits durch das zuständige Organ der SBB AG abhängig. Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, hat der Anbieter keinen Entschädigungsanspruch.
In Abweichung zu Art. 84 SIA 118 behält sich der zuständige Bauherr das Recht vor, bestimmte Arbeiten, Teile von Arbeiten oder Lieferungen bei Dritten seiner Wahl in Auftrag zu geben, auch nachdem die Arbeiten an den Hauptunternehmer vergeben wurden. Dieser Beauftragung Dritter begründet keinen Entschädigungsanspruch für das Unternehmen.
Projektsprache:
Die Projektsprache ist Französisch. Die Ansprechpartner der SBB, insbesondere die Schlüsselpersonen und Sicherheitschefs müssen fliessend Französisch sprechen. Für alle Unterlagen (Berichte, Pläne, Angebote usw.) sowie die gesamte Korrespondenz ist Französisch vorgeschrieben. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 gemäss GER entsprechen.
Verfahrenssprache:
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Französisch und Deutsch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Französisch (Amtssprache am Standort der Bauten).
Die SBB erlaubt es den Anbietern jedoch, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei offiziellen Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die französisch Version als verbindlich.
Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und Klärungsrunden) ist Französisch.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|