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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1119765
14.02.2020|Projekt-ID 200108|Meldungsnummer 1119765|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 93 46,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Leistungen im Bereich Diagnostikzentrum für Nutztiergesundheit für die Jahre 2020 bis 2023

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71620000 - Analysen,
71900000 - Labordienste,
73100000 - Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung,
73210000 - Beratung im Bereich Forschung,
73220000 - Beratung im Bereich Entwicklung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Universität Bern, Veterinärmedizinische Fakultät, Länggassstrasse 120,  3012  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 400'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.01.2020

4.4 Sonstige Angaben

Vertragsdauer: 01.01.2020 - 31.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.