Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,
zu Hdn. von
Thomas Meier, Kreuzplatz 5, KPL,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
thomas-meier@ethz.ch,
URL
www.immobilien.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 30270072_ETH_EKZ_Kältenetz 1. und 2. Etappe_BKP 230 Elektroanlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: AZ Elektro AG, Hardturmstrasse 185,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 469'187.60 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma AZ Elektro AG war die beste Bewertung in den Zuschlagskriterien 1. Preis. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
Wichtig: «Der Abschluss des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Freigabe des Verpflichtungskredites durch das zuständige Organ».
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.11.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1105409
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.02.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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