Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Schwarzenburg
p.A. Liegenschaftsverwaltung Schwarzenburg
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Schwarzenburg Liegenschaftsverwaltung,
zu Hdn. von
Thomas Amstutz, Freiburgstrasse 8,
3150
Schwarzenburg,
Schweiz,
Telefon:
031 734 00 50,
E-Mail:
liegenschaftsverwaltung@schwarzenburg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Publikation über die Absicht der Vergabe im freihändigen Verfahren über die Architekturleistungen Sanierung Gemeindehaus, Bernstrasse 1, 3150 Schwarzenburg
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE wahlirüefli rollimarchini p. A. rollimarchini AG, Waffenweg 5,
3014
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 292'108.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Der Zuschlag (freihändig) für die Phase 3 (Projektierung) zu CHF 133'548.- mit 7,7% MwSt. ist bereits erfolgt. Der Auftrag für die Phasen 4 (Ausschreibung) und 5 (Realisierung) wird auf zwei Anbieter aufgeteilt. Der Auftrag an den obengenannten Anbieter im Betrag von CHF 158'560.- mit MwSt. beinhaltet die folgenden Teile: Teilphase 41 Ausschreibungspläne (ohne Ausschreibung); Teilphase 51 Ausführungspläne (ohne Werkverträge); Teilphase 52 Gestalterische Leitung (ohne Bauleitung / Kostenkontrolle); Teilphase 53 Dokumentation Bauwerk (ohne Inbetriebnahmen / Garantiearbeiten / Schlussabrechnung) Der Umfang der Leistungen des zweiten Anbieters beläuft sich auf CHF 111'792.60 mit MwSt. 7,7%; die Vergabe erfolgte freihändig unterhalb der Schwellenwerte.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sachverhalt: Die Architekturleistungen Sanierung Gemeindehaus Bernstrasse 1 erreichen den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Nach Art. 6. Des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge unter der Voraussetzung von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Entscheid: Die Architekturleistungen Sanierung Gemeindehaus Bernstrasse 1 werden freihändig zugeschlagen.
Begründung: Für die Sanierung des Gemeindehauses Bernstrasse wurde im Jahr 2014 im Einladungsverfahren eine Projektstudie zur Umfeldanalyse und Standortevaluation in Auftrag gegeben. Der Zuschlag wurde einer Arbeitsgemeinschaft bestehend aus der Planteam AG und der ARGE wahlirüefli rollimarchini erteilt. Die, von der ARGE wahlirüefli rollimarchini im Rahmen der Projektstudie erworbenen Kenntnisse über das denkmalgeschützte, sanierungsbedürftige Gemeindehaus sollen für die weiteren Arbeiten (Projektierung und Realisierung) genutzt werden können. Nur durch die freihändige Vergabe ist die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet. Die Architekturleistungen (Teilphase 41 Ausschreibungspläne (ohne Ausschreibung); Teilphase 51 Ausführungspläne (ohne Werkverträge); Teilphase 52 Gestalterische Leitung (ohne Bauleitung / Kostenkontrolle); Teilphase 53 Dokumentation Bauwerk (ohne Inbetriebnahmen / Garantiearbeiten / Schlussabrechnung) werden der ARGE wahlirüefli rollimarchini nach Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) freihändig zugeschlagen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.02.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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