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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1120811
18.02.2020|Projekt-ID 200415|Meldungsnummer 1120811|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis II,  zu Hdn. von Thomas Schmid, Schermenweg 11, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  info.tbaoik2@be.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Freiburgstrasse Wangental: Zusatzleistungen Projektierungsarbeiten

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kissling + Zbinden AG, Ingenieure Planer USIC, Brunnhofweg 37,  3000  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 355'054.60 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. F der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist.
Die zusätzlich erforderlichen Projektierungsarbeiten (Strassenentwässerung, Protokollführung, Mithilfe Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung Land- und Rechtserwerb etc.) können nicht sinnvoll durch mehrere Anbieter abgewickelt werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.02.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern. angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.