Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis II,
zu Hdn. von
Thomas Schmid, Schermenweg 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
info.tbaoik2@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Freiburgstrasse Wangental: Zusatzleistungen Projektierungsarbeiten
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kissling + Zbinden AG, Ingenieure Planer USIC, Brunnhofweg 37,
3000
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 355'054.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. F der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist.
Die zusätzlich erforderlichen Projektierungsarbeiten (Strassenentwässerung, Protokollführung, Mithilfe Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung Land- und Rechtserwerb etc.) können nicht sinnvoll durch mehrere Anbieter abgewickelt werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.02.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern. angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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