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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1121309
26.02.2020|Projekt-ID 200569|Meldungsnummer 1121309|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Schlieren, Abteilung Liegenschaften
Beschaffungsstelle/Organisator: planzeit GmbH,  zu Hdn. von Britta Bökenkamp, Rosengartenstrasse 1,  8037  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  britta.boekenkamp@planzeit.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

"Wettbewerb Wohnen und Pflege am Bach, einstufiger Wettbewerb im selektiven Verfahren

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Liechti Graf Zumsteg Architekten AG, Stapferstrasse 2, 5201 Brugg, david&vonarx landschaftsarchitektur gmbh, Fabrikstrasse 4,  4500  Solothurn,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'280'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gemäss §10 Abs. 1 lit. i SVO nach vorgängiger Durchführung eines anonymen Projektwettbewerbs

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.12.2019

4.4 Sonstige Angaben

Anzahl der teilnehmenden Teams: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Zuschlag ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.