Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1121375
21.02.2020|Projekt-ID 200602|Meldungsnummer 1121375|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  21.02.2020
Publikationsdatum Simap: 21.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement B&I KSSG,  zu Hdn. von Robert Gassner, Rorschacherstrasse 95,  9007  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 494 33 66,  E-Mail:  ausschreibungen@kssg.ch,  URL www.kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BGA-Geräte

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38434520 - Blutanalysegeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Radiometer RSCH GmbH, Zürcherstrasse 66,  8800  Thalwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ersatz von einzelnen Geräten im bestehenden Gerätepark, welcher mit der Softwarelösung von Radiometer (AQURE) verbunden ist. Daher können Geräte von Dritten nicht in benötigtem Umfang in das Datenmanagementsystem integriert werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.02.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.