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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1121425
28.02.2020|Projekt-ID 200612|Meldungsnummer 1121425|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  TG  28.02.2020
Publikationsdatum Simap: 28.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regio Energie Amriswil (REA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Regio Energie Amriswil (REA), Egelmoosstrasse 1,  8580  Amriswil,  Schweiz,  E-Mail:  d.bill@amriswil.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

17.03.2020

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.03.2020 Uhrzeit: 12:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.03.2020

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

SWW Kesswil, Neubau Rohwasserpumpwerk und Reinwasserreservoir

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45223500 - Stahlbetonkonstruktionen,
45213000 - Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45221250 - Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
164 - Verankerungen und Nagelwände,
211 - Baugruben und Erdbau,
241 - Ortbetonbau

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Auf der Südseite des bestehenden Seewasserwerks Kesswil wird ein Anbau mit einer neuen unterirdischen Wasserkammer und einem Rohwasserpumpwerk für die zwei neuen Fassungsleitungen (separates Projekt) erstellt. Das Bauwerk wird komplett aus wasserdichtem Stahlbeton erstellt. Auf der Ostseite ist eine Bohrpfahlwand als Baugrubenabschluss vorgesehen.
Die Arbeiten überlagern sich zeitlich mit der Ausführung der Fassungsleitungen und sind daher in verschiedene Phasen aufgeteilt. Die Baustelle liegt in einem Wohnquartier am Seeufer. Die Platzverhältnisse auf der Liegenschaft sind limitiert.

2.7 Ort der Ausführung

Wasserwerkstrasse, Kesswil

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Unmittelbar nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung, kann mit den Arbeiten begonnen werden, voraussichtlicher Baubeginn am 14. April 2020.

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Nachweis über den Bau von mindestens einem Reservoir für eine öffentliche Trinkwasserversorgung in den letzten 10 Jahren.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

zu beziehen von folgender Adresse:
NRP Ingenieure AG,  zu Hdn. von Stefan Raschle, Lindenstrasse 1,  8580  Amriswil,  Schweiz,  Telefon:  071 242 09 26,  E-Mail:  stefan.raschle@nrpag.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 02.03.2020  bis  20.03.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Amtsblatt Kanton Thurgau

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.