Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Oberbauleitung - N06.36 EP Rubigen - Thun Nord: Nachtrag 1 und N06.40 EP Thun Nord - Spiez: Nachtrag 1
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: INGE OBL RUTS
Name: c/o IUB Engineering AG, Belpstrasse 48, Postfach,
3000
Bern 14,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'116'259.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die INGE OBL RUTS besteht aus folgenden Mitgliedern: IUB Engineering AG (Bern) und Lombardi AG Beratende Ingenieure (Luzern).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB.
Im Jahre 2013 erfolgte die öffentliche Grundbeschaffung über die beiden Projektgrenzen. Diese Gesamtbeschaffung wurde auf die beiden Projekte aufgeteilt, woraus zwei Verträge entstanden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.02.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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