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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1121675
24.02.2020|Projekt-ID 200690|Meldungsnummer 1121675|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Oberbauleitung - N06.36 EP Rubigen - Thun Nord: Nachtrag 1 und N06.40 EP Thun Nord - Spiez: Nachtrag 1

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: INGE OBL RUTS
Name: c/o IUB Engineering AG, Belpstrasse 48, Postfach,  3000  Bern 14,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'116'259.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Die INGE OBL RUTS besteht aus folgenden Mitgliedern: IUB Engineering AG (Bern) und Lombardi AG Beratende Ingenieure (Luzern).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB.

Im Jahre 2013 erfolgte die öffentliche Grundbeschaffung über die beiden Projektgrenzen. Diese Gesamtbeschaffung wurde auf die beiden Projekte aufgeteilt, woraus zwei Verträge entstanden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.02.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.