Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von Strom an der Warenbörse
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 09000000 - Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: swenex - swiss energy exchange Ltd,
6010
Kriens,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 38'300'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Grundauftrag 2020-2022 plus Option Vertragsverlängerung bis 2024
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. i VöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.02.2020
4.4 Sonstige Angaben- armasuisse Immobilien beschafft für die Standorte des VBS den Strom strukturiert am europäischen Grosshandelsmarkt. Diese Beschaffungsform stellt den maximalen Wettbewerb sicher. Die Beschaffungsgeschäfte erfolgen gemäss einer definierten Beschaffungsstrategie und Beschaffungstaktik.
Für den Zugang zum europäischen Grosshandelsmarkt und die Durchführung der Beschaffungsgeschäfte hat armasuisse Immobilien mittels offenem Verfahren diese Dienstleistung an die swenex zugeschlagen (simap.ch Projekt-ID 186918). swenex ist ein von Energielieferanten unabhängiges Unternehmen.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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