Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZG
28.02.2020 Publikationsdatum Simap: 28.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ), Kläranlage Schönau
Beschaffungsstelle/Organisator: Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ), Kläranlage Schönau,
zu Hdn. von
Bernd Kobler Dr., Lorzenstrasse 3,
6330
Cham,
Schweiz,
Telefon:
041 784 11 55,
E-Mail:
info@gvrz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 04.03.2020
- Bemerkungen: Allfällige Fragen müssen über das SIMAP bis am 04.03.2020 gestellt werden.
Beantwortung der Fragen erfolgt über SIMAP voraussichtlich am 05.03.2020.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 16.03.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort
massgebend (Poststempel ist nicht massgebend). Angebot: 1 Papierexemplar Sämtliche Offerteingabedokumente zusätzlich in digitaler Form (Word, PDF, SIA-Schnittstellen).
1.5 Datum der Offertöffnung:- 17.03.2020, Ort:
Kläranlage Schönau, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
Das Öffertöffnungsprotokoll wird den Anbietern per E-Mail zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Faulung, Kläranlage Schönau
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 0184-I3995- B01
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Baumeisterarbeiten für Gasspeicher, Faultürme, PSE und Maschinenhaus
2.7 Ort der Ausführung- Kläranlage Schönau, Lorzenstrasse 3, 6330 Cham
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 04.05.2020, Ende: 30.09.2021
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 04.05.2020 und Ende 29.10.2021
- Bemerkungen: Mai 2020 – September 2020: Hauptarbeiten.
Mai 2021 – September 2021: Erweiterung Bodenplatte Erdgasaufbereitung und div. Anpassungsarbeiten. Schlussabnahme voraussichtlich Ende September 2021
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen werden keine Depotkosten verlangt.
3.3 Zahlungsbedingungen- Das Angebot ist in Schweizer Franken (CHF) auszuarbeiten.
Mehrwertsteuer (MWSt) ist separat auszuweisen. Zahlungskonditionen: 30 Tage
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen
Subunternehmer muss namentlich genannt werden.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.02.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Ausgeschlossen.
Es sind Nettoangebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- SIMAP; Kantonales Amtsblatt Zug
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
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