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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1123123
04.03.2020|Projekt-ID 196071|Meldungsnummer 1123123|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.03.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Zürich,
Portfoliomanagement
Assetmanagement,  zu Hdn. von Ivan Radovanovic, Stampfenbachstrasse 73,  8006  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)44 634 89 30,  E-Mail:  ausschreibungen@pfm.uzh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rahmenvertrag Lieferung Xenon 5.0 Gas

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  24111200 - Edelgase

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: CARBAGAS AG, Hofgut,  3073  Gümligen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 125'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Für die Lieferung von 10'000 Liter flüssigen Xenon 5.0 Gas

Name: PanGas AG, Industriepark 10,  6252  Dagmersellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 137'500.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Für die Lieferung von 10'000 Liter flüssigen Xenon 5.0 Gas

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag für die Aufnahme in den Rahmenvertragspool wird gemäss Beschluss der Universitätsleitung der Universität Zürich vom 10. Februar 2020 an die Firma Carbagas AG (Platz 1) und PanGas AG (Platz 2) vergeben.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.11.2019
Meldungsnummer 1104899

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.02.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.