Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.03.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Baubereich A,
zu Hdn. von
Lorenz Leuenberger, Stampfenbachstrasse 110, Postfach,
8090
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
lorenz.leuenberger@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Architekt als Gesamtleiter für Rahmenvereinbarung, Baudenkmäler des Kantons Zürich, Diverse Standorte im Kanton Zürich
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE fontolliet stöckli zweifel architektur
Name: barbara fontolliet-brenna architektur gmbh, Seminarstrasse 41,
8057
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1.00 mit MWSt.7.7%
- Name: Ernst Niklaus Fausch Partner AG, Feldstrasse 133,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss den Submissionsunterlagen. Der Bericht des
Beurteilungsgremiums steht auf der Website www.hochbauamt.ch Rubrik "Ausschreibungen/Planungsaufträge" als Download zur Verfügung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.10.2019
Meldungsnummer
1098225
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.03.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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