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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1124461
11.03.2020|Projekt-ID 201499|Meldungsnummer 1124461|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.03.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis II,  zu Hdn. von Adrian Gygli, Schermenweg 11, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  info.tbaoik2@be.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Bollstrasse Planerleistungen Phasen 41, 51 bis 53

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kissling+Zbinden AG, Brunnhof, Postfach 204,  3000  Bern 14,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 190'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein neuer Auftrag, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war, freihändig vergeben werden.
Vorliegend erfolgt die Vergabe für Planerleistungen (SIA Phasen 41, 51 bis 53) an den gleichen Anbieter, welcher bereits 2012 den Grundauftrag im Einladungsverfahren erhalten hat. Die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe war damals in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.03.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.