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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1125309
16.03.2020|Projekt-ID 198305|Meldungsnummer 1125309|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.03.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Wasserbau,  zu Hdn. von Sandra Lingel, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 259 39 85,  E-Mail:  sandra.lingel@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Hochwasserschutz Reppisch, Dietikon, Bauherrenunterstützung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer, Grünhaldenstrasse 6,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 322'337.48 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.01.2020
im Publikationsorgan: SIMAP.ch
Meldungsnummer 1113715

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.03.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Zuschlag ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.