Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.04.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundes Bahn SBB Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundes Bahn SBB Infrastruktur, Projekte, Region West,
zu Hdn. von
Beat Buri, Avenue de la Gare 43,
1003
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
beat.buri@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umbau Bahnhöfe Pieterlen, Lengnau, Bettlach und Selzach (Umsetzung BehiG-Massnahmen)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE IR AG+ c/o
Name: Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Hochstrasse 48,
4053
Basel,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'369'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Angebot, das die Anforderungen der Spezifikationen am besten erfüllt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.11.2019
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1104017
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.03.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Mitglieder Arge IG AR+ :
- A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG -Rothplez, Liehnard & Cie AG
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Einsprüche müssen innerhalb von 20 Tagen nach der Benachrichtigung über
die Entscheidung. Diese Ausschreibung kann gemäss den Artikeln 29 und 30 LMP innert 20 Tagen nach ihrer Veröffentlichung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, angefochten werden. Die Beschwerdebegründung muss in zweifacher Ausfertigung die Schlussfolgerungen, die Gründe und die Beweise enthalten und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters tragen; ihr ist eine Kopie dieser Veröffentlichung und der als Beweismittel angeführten Dokumente beizufügen, sofern diese verfügbar sind.
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