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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1125683
21.04.2020|Projekt-ID 195774|Meldungsnummer 1125683|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.04.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundes Bahn SBB Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundes Bahn SBB Infrastruktur, Projekte, Region West,  zu Hdn. von Beat Buri, Avenue de la Gare 43,  1003  Lausanne,  Schweiz,  E-Mail:  beat.buri@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umbau Bahnhöfe Pieterlen, Lengnau, Bettlach und Selzach (Umsetzung BehiG-Massnahmen)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE IR AG+ c/o
Name: Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Hochstrasse 48,  4053  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'369'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Angebot, das die Anforderungen der Spezifikationen am besten erfüllt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.11.2019
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1104017

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.03.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Mitglieder Arge IG AR+ :
- A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG
-Rothplez, Liehnard & Cie AG

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Einsprüche müssen innerhalb von 20 Tagen nach der Benachrichtigung über
die Entscheidung.
Diese Ausschreibung kann gemäss den Artikeln 29 und 30 LMP innert 20 Tagen nach ihrer Veröffentlichung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, angefochten werden. Die Beschwerdebegründung muss in zweifacher Ausfertigung die Schlussfolgerungen, die Gründe und die Beweise enthalten und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters tragen; ihr ist eine Kopie dieser Veröffentlichung und der als Beweismittel angeführten Dokumente beizufügen, sofern diese verfügbar sind.