Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.03.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich,
zu Hdn. von
Isabella Fürst, Ueberlandstrasse 2,
8953
Dietikon,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 359 51 70,
E-Mail:
einkauf@ekz.ch,
URL
www.ekz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung von Kandelabern diverse Lichtpunkthöhen sowie Ausleger
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34928510 - Straßenbeleuchtungsmasten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Burri Public Elements AG, Sägereistrasse 28,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'116'158.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Einlösung der Option aus der Ausschreibung vom 27.10.2017.
Gemäss Submissionsverordnung des Kantons Zürich §10, Abs. 1 lit. g ("die Vergabestelle vergibt einen neuen oder gleichartigen Auftrag , der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen oder selektiven Verfahren ausgeschrieben wird. Sie hat in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen, dass für solche Aufträge das freihändige Vergabeverfahren angewendet werden kann.")
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.10.2017
im Publikationsorgan: Simap
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.03.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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