Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 25.03.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Beschaffungsstelle/Organisator: Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB, Schwarztorstrasse 59,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (20059) 608 IKT-SEC-18, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 16.04.2020
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 11.05.2020 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.05.2020, Bemerkungen:
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (20059) 608 IKT-SEC-18
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (20059) 608
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79400000 - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Hinblick auf die Unterstützung der erhöhten Mobilitätsbedürfnisse verbunden mit Erweiterungen und Erneuerungen im Bereich der Cloud-Nutzung fallen für den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung (IKT) diverse Massnahmen und Anpassungen, im Bereich der IKT-Sicherheit und dem Schutz der Mitarbeiter-Identitäten an.
Gesucht werden acht qualifizierte Dienstleister im Bereich IKT-Sicherheit mit Kenntnissen in den Gebieten «IKT-Standarddienste, Büroautomation und Cybersicherheit», welche bereit sind ab Q3 2020 bis Ende 2025 die Bundesverwaltung (BVerw) bei der Erkennung, Konzeption und Umsetzung der wichtigsten Sicherheits-Massnahmen zu begleiten und zu unterstützen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Standorte der Bundesverwaltung in der Schweiz, abweichende Regelungen ergeben sich aus den Einzelverträgen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2020, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 9'000'000.00 abgerufen.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK3.1: Qualität + Leistung
- ZK3.1.1: Kompetenzbereich Firma
Gewichtung 24% - ZK3.1.2: Sicherheitsspezialist A
Gewichtung 18% - ZK3.1.3: Sicherheitsspezialist B
Gewichtung 18% ZK3.2: Preis
Gewichtung 30% ZK3.3: Assessment
Gewichtung 10% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.07.2020 und Ende 31.12.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Kommunikations- und Infrastrukturkosten usw.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer, welche direkt dem Anbieter unterstehen (1. Stufe), sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 1.1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK1.2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er sowie seine Subunternehmer und Unterlieferanten die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis Einhaltung Lohngleichheit Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden (MA) und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 MA müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt (SDB) nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK 1.3 Fachkompetenz Der Anbieter bestätigt, dass er über Erfahrung verfügt, in der Erbringung von Informatiksicherheits-Dienstleistungen im Gebiet der «IKT-Standarddienste insbesondere Büroautomation oder der Cybersicherheit» in komplexen Vorhaben von Organisationen, vergleichbar mit der Schweizerischen Bundesverwaltung. Der Anbieter weist diese Erfahrungen mit maximal drei Referenzen (Projekte oder Grossvorhaben) nach, deren Auftragsstart maximal 5 Jahre ab Eingabefrist zurückliegen und einen Umfang von total mindestens 250 Arbeitstagen aufweisen (alle 3 Referenzvorhaben zusammengezählt). EK1.4 Ressourcen Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen personellen Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK 1.5 Ansprechpartner Der Anbieter bestätigt, dass er über einen fliessend Deutsch, Französisch oder Englisch sprechenden Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher für Anfragen und bei der Eskalation von Problemen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 1.6 Sprache Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die in deutscher, englischer oder französischer Sprache sehr gut mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder in französischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK 1.7 Personensicherheit Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die zum Einsatz vorgesehenen Personen auf erstes Verlangen der Auftraggeberin und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 1.8 Anstellung Der Anbieter bestätigt, dass alle angebotenen Mitarbeiter an den Anbieter vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine gleichwertige Stellvertretung sicher zu stellen.
EK 1.9 Personalersatz Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 1.10 Ergebnisverantwortung Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung für seine Leistungen übernehmen wird. Er nimmt zur Kenntnis, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden.
EK 1.11 Vorgaben Der Anbieter bestätigt, dass er das auftragsrechtliche Weisungsrecht der Auftraggeberin zur konkreten Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts einhalten wird (die Auftraggeberin hat kein umfassendes Weisungsrecht im Sinne eines Personalverleihverhältnisses).
EK 1.12 Spesen Der Anbieter bestätigt, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.
EK 1.13 Akzeptanz AGB Bund Der Anbieter bestätigt, dass er sowie alle Subunternehmer folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) akzeptieren: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019); - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK 1.14 Vertragsmuster Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, das Rahmenvertragsmuster im Anhang des Pflichtenhefts vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.03.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife der Programme und Projekte sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb des 1. - 3. Kreises der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird gesamthaft höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Gesamttotal abgerufen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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