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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1127265
27.03.2020|Projekt-ID 195344|Meldungsnummer 1127265|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.03.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Wiesendangen
Beschaffungsstelle/Organisator: HFR Architekten AG,  zu Hdn. von Thomas Hasler, Schaffhauserstrasse 24,  8442  Hettlingen,  Schweiz,  Telefon:  052 305 11 55,  E-Mail:  hasler@hfr.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzneubau Garderobengebäude FC Wiesendangen - BKP 240 Heizungs-, 247 Solar- und 250 Sanitäranlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39715000 - Warmwasserbereiter und Heizung für Gebäude; Sanitäreinrichtungen,
09300000 - Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Baukostenplannummer (BKP): 240 - Uebergangsposition,
247 - Spezialanlagen,
250 - Uebergangsposition,
294 - HLK-Ingenieur,
295 - Sanitäringenieur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Weiherallee 11 a,  8610  Uster,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 435'728.35 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Einziges gültiges Angebot

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Einziges gültiges Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.10.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1102407

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.03.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.