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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1130105
15.04.2020|Projekt-ID 195549|Meldungsnummer 1130105|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.04.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Wald ZH
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Wald ZH
Abteilung Sicherheit und Gesundheit,  zu Hdn. von Daniela Hubschmid, Bahnhofstrasse 6,  8636  Wald ZH,  Schweiz,  Telefon:  055 256 51 60,  E-Mail:  daniela.hubschmid@wald-zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Altlastensanierung 300 m und 400 m Kugelfang Schiessanlage Neuholz, Wald

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
181 - Garten- und Landschaftsbau,
211 - Baugruben und Erdbau,
223 - Belagsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hess AG Erdbau + Recycling, Chefistrasse 57,  8637  Laupen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 883'868.70 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung der festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.11.2019
Meldungsnummer 1103131

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.03.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Vergabeentscheid kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.