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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1130401
17.04.2020|Projekt-ID 199508|Meldungsnummer 1130401|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.04.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N28 UH TU GOTSCHNA – Sunnibergbrücke – Belagsarbeiten, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N28 UH TU GOTSCHNA – Sunnibergbrücke – Belagsarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233100 - Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE CEME, c/o
Name: MWST-Gruppe Cellere AG, Sommeraustr. 4,  7001  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 427'026.50 ohne MWSt.
Bemerkung: ARGE CEME, c/o Cellere Bau AG (Cellere Bau AG + Mettler Prader AG)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der ARGE CEME ist in ihrer Gesamtheit das
wirtschaftlich günstigste Angebot. Das Angebot des
Zuschlagsempfängers überzeugt insbesondere durch eine gute
Referenz der Schlüsselperson Baustellenleiter, eine gute
Baustellenorganisation, ein gutes Bauprogramm.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.01.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1117747

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.04.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 80%.

ZK2: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
- Vorgesehene Organisation, Schlüsselperson und Geräte für die Ausführung der Arbeiten, 10%,
- Dauer und Plausibilität des Bauprogramms, 10%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten
Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung
entsprechend
4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt
sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.