Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.04.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
N28 UH TU GOTSCHNA – Sunnibergbrücke – Belagsarbeiten, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N28 UH TU GOTSCHNA – Sunnibergbrücke – Belagsarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233100 - Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE CEME, c/o
Name: MWST-Gruppe Cellere AG, Sommeraustr. 4,
7001
Chur,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 427'026.50 ohne MWSt. Bemerkung: ARGE CEME, c/o Cellere Bau AG (Cellere Bau AG + Mettler Prader AG)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der ARGE CEME ist in ihrer Gesamtheit das
wirtschaftlich günstigste Angebot. Das Angebot des Zuschlagsempfängers überzeugt insbesondere durch eine gute Referenz der Schlüsselperson Baustellenleiter, eine gute Baustellenorganisation, ein gutes Bauprogramm.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.01.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1117747
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.04.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 80%.
ZK2: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in: - Vorgesehene Organisation, Schlüsselperson und Geräte für die Ausführung der Arbeiten, 10%, - Dauer und Plausibilität des Bauprogramms, 10%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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