Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.05.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Uster
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Uster, GF Liegenschaften,
zu Hdn. von
Karin Reifler, Freiestrasse 2,
8610
Uster,
Schweiz,
Telefon:
044 944 73 89,
Fax:
044 944 77 02,
E-Mail:
karin.reifler@uster.ch,
URL
www.uster.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamterneuerung Werkhofareal Uster
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 871 - Honorare: Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ban & Partner Architects, Weidestrasse 26,
8645
Jona,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 334'031.55 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der bisher beauftragte Generalplaner hat den Vertrag mit der Bauherrschaft einseitig und kurzfristig gekündigt. Zur Sicherstellung der Fertigstellung des Projektes ist der bisher im Auftrag des Generalplaners tätige Bauleiter/das Baumanagement gestützt auf §10 Abs. 1 lit. c und d SubmV ausnahmsweise freihändig zu beauftragen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.05.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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