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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1130785
21.04.2020|Projekt-ID 198486|Meldungsnummer 1130785|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.04.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA,
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von "Nicht öffnen-Offertunterlagen" N09.72 100118 Gondo Damm San Marco-Lieferung Steinschlagschutznetze, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09.72 100118 - Gondo Damm San Marco - Ganggi - Lieferung Steinschlagschutznetze (ID 3273) Steinschlagschutznetzte (Lieferung), Höhe: 7.00 m / 2`000 kJ + 3`000 kJ

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
14212310 - Steinschlag

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Geobrugg AG, Aachstrasse 11,  8590  Romanshorn,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 291'411.30 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist das einzig bewertbare Angebot. Es ist wettbewerbsfähig und marktkonform.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.01.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1114279

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.03.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.