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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1131423
23.04.2020|Projekt-ID 199072|Meldungsnummer 1131423|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.04.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Finanzen und Controlling
Projekteinkauf, FEP,  zu Hdn. von Nadir Kanca, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41(0) 58 319 45 38,  E-Mail:  nadir.kanca@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kleinwasserkraftwerk Adont, Stahlwasserbau
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Rohrbruchsicherung mit Hydraulikeinheit

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42131291 - Schieber,
42131120 - Absperrschieber,
44141000 - Rohre,
44161600 - Niederdruckrohrleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Wild Metal GmbH, Handwerkerzone Mareit 6,  39040  Ratschings,  Italien
Preis (Gesamtpreis):  CHF 47'270.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Grundvariante Los 2, konnte aus technischer und kommerzieller Sicht die Zuschlagskriterien am besten erfüllen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.01.2020
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1116335

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.04.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmen-den / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzu-reichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Beschwerdefrist steht nicht still während den Gerichtsferien und während des durch den Bundesrat mit Verordnung vom 20. März 2020 über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechter-haltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) angeordneten Rechtsstillstands.