Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.04.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik / Immobilien Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Sven Boss, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 14,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch,
URL
www.bern.ch/beschaffungswesen
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 14,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.05.2020
- Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 26.05.2020 auf www.simap.ch.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.06.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Reichenbachstrasse 118 Bern / BKP 261 Aufzüge / Eingabefrist 08.06.2020" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Coronavirus) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33 nicht möglich.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 11.06.2020
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Reichenbachstrasse 118, 3004 Bern, BKP 261 Aufzüge
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 86000674
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45211100 - Bauarbeiten für Wohnhäuser |
Baukostenplannummer (BKP): | 261 - Aufzüge |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 742 - Standardaufzüge für Wohnbauten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik ist Eigentümerin der Parzelle Grundbuchblatt-Nr. 2354/2, an der Reichenbachstrasse 118. Das Areal ist heute mit verschiedenen Gebäuden der ehemaligen Krankenpflegeschule Engeried bebaut. Diese Gebäude werden komplett zurück gebaut und durch eine neue Überbauung mit vier Wohnblöcken ersetzt.
Die neue Wohnüberbauung soll eine gesellschaftlich durchmischte Siedlung mit Schwerpunkt Familienwohnen werden. Die Siedlung wird unter dem Label "Areal 2000 Watt" umgesetzt. Es werden ca. 104 Wohnungen geschaffen mit unterschiedlichen Wohnungstypen. Das Untergeschoss mit Einstellhalle verbindet die vier Wohnbauten unterirdisch. Als Heizsystem sind Erdsonden vorgesehen und auf allen Dächern Photovoltaik für die Stromerzeugung geplant.
2.7 Ort der Ausführung- Reichenbachstrasse 118, 3004 Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK-1 Gesamtpreis:
Gewichtung 80%
ZK-2 Abgabe Bauprogramm der offerierten Leistungen (maximal 2x A3):
Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Die Offertvarianten sind als separate Offerten mit abzugeben und speziell zu markieren.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: VON: Planung: 01.12.2020 / Ausführung: 25.02.2022
BIS: Planung: 30.03.2021 / Ausführung: 20.10.2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. - Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- EK-1: "Referenzblatt" zur Beurteilung der Fachkompetenz für den vorgesehenen Auftrag (Beilage F3)
- EK-2: "Bestätigung der Termineinhaltung" (Beilage F1)
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- F3_RE118_Referenzblatt_2_Ref_3_Jahren OV - F1_RE118_Bestätigung_Termineinhaltung
Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen - detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.04.2020
bis
08.06.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
4.3 Begehungen- Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
4.6 Sonstige Angaben- 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik / Immobilien Stadt Bern
Service organisateur/Entité organisatrice: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, à l'attention de Sven Boss,
Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Suisse,
Téléphone:
031 321 73 14,
E-mail:
beschaffungswesen@bern.ch,
URL
www.bern.ch/beschaffungswesen
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- Reichenbachstrasse 118, 3004 Bern, BKP 261 Aufzüge
2.2 Description détaillée du projet- CFC: 261 - Ascenseurs
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 45211100 - Travaux de construction de maisons |
Baukostenplannummer (BKP): | 261 - Ascenseurs |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 742 - Ascenseurs standard pour immeubles d'habitation |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 08.06.2020
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