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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1131731
23.04.2020|Projekt-ID 197834|Meldungsnummer 1131731|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.04.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Mettmenstetten
Beschaffungsstelle/Organisator: Fux+Partner GmbH,  zu Hdn. von Rafaela Fux, Glorichhöchi 15,  6403  Küssnacht am Rigi,  Schweiz,  E-Mail:  rf@fuxpartner.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 224 Spengler- und Flachdacharbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45320000 - Abdichtungs- und Dämmarbeiten,
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude,
45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 222 - Spenglerarbeiten,
2240 - Deckungen geneigte Dächer,
2241 - Dichtungsbeläge Flachdächer
Normpositionen-Katalog (NPK): 351 - Spenglerarbeiten: Dachentwässerungen und Anschlussbleche,
352 - Spenglerarbeiten: Deckungen und Bekleidungen aus Dünnblech,
364 - Flachdacharbeiten,
367 - Absturzsicherungen für Unterhalt und Kontrolle auf Dächern

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Schäfer Stammbach Partner AG, Zugerstrasse 54,  6403  Küssnacht am Rigi,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 767'702.55 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.12.2019
Meldungsnummer 1112023

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.04.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Vergabeentscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach 1226, 8021 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.