Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.04.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Bundesgasse 3,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 462 60 49,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (20044) 601 Beratung Weiterentwicklung und Privatisierung RUAG International
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Anbieter-Konsortium Burkhalter Rechtsanwälte Wirtschafts- und Rechtsberatung: Burkhalter Rechtsanwälte AG und Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Elfenstrasse 19,
3006
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'964'900.00 ohne MWSt. Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag wird dem Anbieter-Konsortium Burkhalter Rechtsanwälte Wirtschafts- und Rechtsberatung, eine Verbindung von Burkhalter Rechtsanwälte AG und der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, erteilt. Das Anbieter-Konsortium erfüllt alle Eignungskriterien und erzielt bei den Zuschlagskriterien die höchsten Werte.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.01.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1114095
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.04.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 319'800.00 - Optionen: CHF 1'645'100.00 Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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