Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.05.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Immobilien
Facility Management
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Immobilien Recht, Compliance und Beschaffung,
zu Hdn. von
Marco Bühler, Hilfikerstrasse 1,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
marco.buehler2@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebäudesicherheitsbeauftragte (GebSiBe)
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Die GebSiBe sorgen insbesondere für die vorschriftsgemässe Brandsicherheit und sind in diesem Zusammenhang für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes verantwortlich.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit, | | 79417000 - Sicherheitsberatung, | | 80330000 - Ausbildung im Bereich Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Securitrans, Public Transport Security AG, Bubenbergplatz 10,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 332'764.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: das wirtschaftlich beste Angebot unter Berücksichtigung der Qualitäts- und Preiskriterien erhält den Zuschlag
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.02.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1120087
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.05.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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