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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1134375
08.05.2020|Projekt-ID 201458|Meldungsnummer 1134375|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindewerke Rüti
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindewerke Rüti,  zu Hdn. von Daniel Beeler, Werkstrasse 27,  8630  Rüti ZH,  Schweiz,  Telefon:  055 251 53 66,  E-Mail:  d.beeler@gwrueti.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wärmeverbund ab ARA Gruebensteg, Rüti ZH

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros,
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen,
71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Andy Wickart Haustechnik AG, Oberdorf 5,  6313  Finstersee,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 215'300.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.03.2020
Meldungsnummer 1124315

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.04.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.