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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1134515
15.05.2020|Projekt-ID 199187|Meldungsnummer 1134515|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80622 Schulanlage Apfelbaum

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2218 - Spezielle äussere lichtdurchlässige Bauteile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: WEMA Glas- und Metallbau AG, Herostrasse 9,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 985'618.45 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die Ausschreibung wurde in einen Grundauftrag (Erstserie und Hauptserie) und eine Option (38 zusätzliche Oblichter) aufgeteilt. Für die Bewertung des Preises sind die Gesamtkosten massgebend. Der aufgeführte Preis entspricht den Gesamtkosten.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.01.2020
Meldungsnummer 1116699

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.05.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 200212 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.