Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 13.05.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Direktionsgeschäfte,
zu Hdn. von
Mobility Pricing - TP Finanzierung; Nicht öffnen - Offertunterlagen, Mühlestrasse 2, Ittigen,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
info@astra.admin.ch,
URL
http://www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Direktionsgeschäfte,
zu Hdn. von
Mobility Pricing - TP Finanzierung; Nicht öffnen - Offertunterlagen, Mühlestrasse 2, Ittigen,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
info@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 02.06.2020
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 09.06.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 24.06.2020 Uhrzeit: 15:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Frist für die Einreichung des Angebotes:
Datum:24.06.2020 Formvorschriften: Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 29.06.2020, Uhrzeit:
09:00, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Mobility Pricing / Teilprojekt Finanzierung: Gebühren- und Erhebungskonzept für eine fahrleistungsabhängige Abgabe
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Keine Angaben.
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ausarbeitung einer Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe zur Ablösung der Mineralölsteuern und allenfalls weiterer Verkehrsabgaben (Nationalstrassenabgabe, Automobilsteuer, Abgabe auf Elektrofahrzeuge) mit dem Ziel der Sicherstellung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.
Der Auftrag beinhaltet: 1 Allgemeine Projektunterstützung 2 Ausarbeitung Gebührenkonzept 3 Ausarbeitung Erhebungskonzept 4 Analyse direkter Folgewirkungen 5 Ausarbeitung eines Bewertungskonzepts sowie Durchführen einer Bewertung 6 Dokumentation mit Zwischenberichten und Schlussbericht Optionen 1-3 (vgl. Ziffer 2.9)
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Ittigen, ASTRA und am Ort des Beauftragten.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 14.09.2020, Ende: 31.12.2021
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Option 1: Zusatzvariante fahrleistungsabhängige Abgabe «plus»
Durchführung der Grundleistungen 2 (Gebührenkonzept), 3.1 (Erhebungskonzept für fahrleistungsabhängige Abgabe), 4 (Direkte Folgewirkungen) und 5 (Bewertung) für die Prämisse, dass eine CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen existieren würde.
Option 2: Analyse weiterer Aspekte: a) Schnittstellen zur LSVA und deren Weiterentwicklung b) Zusammenhänge mit der Digitalisierung im Mobilitätsbereich c) Anschlussmöglichkeiten der kantonalen Motorfahrzeugsteuer d) Weitere Auswirkungen einer leistungsabhängigen Abgabe (qualitative Analyse): Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen, Berggebiete; Auswirkungen auf die Volkswirtschaft; Auswirkungen auf Gesellschaft/Haushalte (Verteilungswirkungen); Auswirkungen auf die Umwelt
Option 3: Weitere Auswirkungen einer fahrleistungsabhängigen Abgabe «plus»: Aufarbeitung der weiteren Auswirkungen einer fahrleistungsabhängigen Abgabe «plus» gemäss Option 1. Das Vorgehen und die Anforderungen sind dieselben wie bei Option 2 Buchstabe d.
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Ziffer 4.5 Sonstige Angaben der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 14.09.2020 und Ende 30.06.2021
- Bemerkungen: Ausführungsarbeiten: Mitte September 2020 - Ende Juni 2020
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu maximal 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmen werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 Firmenerfahrungen/-referenzen EK2 Selbstdeklaration EK3 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK4 Sprachkenntnisse des Projektleiters
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Geforderte Nachweise Die nachfolgenden Eignungsnachweise/Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann auf das Angebot nicht eingegangen werden:
Zu EK1: Erklärung über die Leistungserbringung vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung im Themenbereich Verkehrsökonomie anhand von 2 vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzprojekte.
Zu EK2 Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau. Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstde klaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zu EK3: Nach Einreichen des Angebots und vor dem Zuschlag ist auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichen: - Handelsregisterauszug nicht älter als drei Monate
Zu EK4: Der Projektleiter sichert Deutsch (Projektsprache) mindestens Niveau B2 (schriftlich und mündlich) gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeRS/CEFR) zu.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.05.2020
bis
24.06.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
***** Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: Erfahrungen und Kompetenzen der Schlüsselpersonen (30%)
ZK1.1: Fachpersonen (20%) Mindestens zwei Fachpersonen decken mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen die folgenden Themen ab: a) Verkehrsökonomie, insbesondere Modellierung Treibstoffverbrauch (spezifische Verbräuche nach Fahrzeugen, Gesamtverbrauch) und damit indirekt der Mineralölsteuereinnahmen, Tanktourismus, Non-Road und allgemeine ökonomische/ökologische Wirkungsanalysen (4%) b) Verkehrsabgaben (Mineralölsteuergesetz, Nationalstrassenabgabegesetz, Automobilsteuer Schwerverkehrsabgabegesetz, kantonale Motorfahrzeugsteuern) und deren Funktionsweise (4%) c) Verkehrszulassung und Typengenehmigung von Fahrzeugen und die damit verbundenen Vollzugssysteme/-regelungen; Fahrzeugtechnik insbesondere hinsichtlich Antriebe, Antriebsmittel, Energieverbrauch, Emissionen (4%) d) Erhebungskonzepte von Strassenabgaben bzw. –benutzungsgebühren: Technologien, Prozesse, Umsetzung (4%) e) Bewertungskonzepte und Bewertung von Projektvarianten (4%)
Die genannten Fachpersonen dürfen nicht mit dem Projektleiter identisch sein. Der Anbieter beschreibt die Kompetenzen und Berufserfahrung der genannten Fachpersonen im entsprechenden Thema anhand eines Referenzprojektes und weiterer Angaben.
ZK1.2: Projektleiter (10%) a) Fundierte Kompetenzen des Projektleiters in der Führung von komplexen und grösseren Projekten. Der Anbieter beschreibt 1 Referenzprojekt des Projektleiters, welcher dieser als Projektleiter erfolgreich abgeschlossen hat und welches mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Komplexität und inhaltlichen Anforderungen (Verkehrsökonomie) vergleichbar ist. (5%) b) Berufserfahrung als Projektleiter (5%) Bewertet werden Berufstätigkeiten, Kompetenzen und Anzahl Jahre.
ZK2: Zweckmässigkeit des Vorgehenskonzepts: Arbeitsschritte, Methoden, Instrumente (27%) Das vorgeschlagene Vorgehenskonzept zur Erbringung der Leistungen ist geeignet/ zweckmässig und nachvollziehbar und lässt auf eine effiziente Erreichung der Ergebnisse schliessen. Für die Leistungen 2–5 und die Option 1 beschreiben die Anbieter das Vorgehenskonzept. Es soll bei der Beschreibung deutlich gemacht werden, mit welchen Arbeitsschritten und mit welchen Methoden und möglichen Daten, Mitteln und Grundlagen eine Beantwortung der Fragen herbeigeführt werden kann. ZK2.1: Leistung Nr. 2: Gebührenkonzept (7%) ZK2.2: Leistung Nr. 3: Erhebungskonzept (5%) ZK2.3: Leistung Nr. 4: Direkte Folgewirkungen (5%) ZK2.4: Leistung Nr. 5: Bewertung (5%) ZK2.5: Option 1/Leistung Nr. 7.1: Zusatzvariante fahrleistungsabhängige Abgabe «plus» (5%)
ZK 3: Preis (20%)
ZK4: Auftragsverständnis und kritische Würdigung (15%) Wiedergabe und Einschätzung des ausgeschriebenen Auftrags (inkl. Option 1) aus der Sicht der anbietenden Firma. Abriss über die erwarteten Problemfelder, mögliche Schwierigkeiten und Projektrisiken, sowie vorbeugenden Massnahmen, inkl. solche zur Einhaltung der Termine und des Aufwandes. Der Anbieter beschreibt gemäss seinem Verständnis und in eigenen Worten den Auftrag und analysiert diesen kritisch hinsichtlich den zu erwartenden Problemfeldern, Schwierigkeiten, Projektrisiken, fehlenden Aspekten und schlägt entsprechende Massnahmen vor, um den Projekterfolg sicher zu stellen (separat für jede Grundleistung und die Option 1). ZK4.1: Leistung Nr. 2: Gebührenkonzept (3%) ZK4.2: Leistung Nr. 3: Erhebungskonzept (3%) ZK4.3: Leistung Nr. 4: Direkte Folgewirkungen (3%) ZK4.4: Leistung Nr. 5: Bewertung (3%) ZK4.5: Option 1/ Leistung Nr. 7.1: Zusatzvariante fahrleistungsabhängige Abgabe «plus» (3%)
ZK5: Zweckmässigkeit und Plausibilität der Projektplanung (8%) Der Anbieter beschreibt die von ihm gewählte Projektplanung. Es soll auch aufgezeigt werden, wie der Auftraggeber in die verschiedenen zu treffenden Entscheidungen (insb. bei der Definition des Gebührenkonzepts) effizient eingebunden wird. ZK5.1: Projektorganisation, übrige Projektmitarbeiter und Arbeitsweise innerhalb des Anbieters (2%) ZK5.2: Ablauf/Projektstrukturplan und Termin-/Meilensteinplanung (2%) ZK5.3: Koordination und Zusammenarbeit mit dem Aufraggeber (2%) ZK5.4: Qualitätssicherung (2%)
Preisbewertung (20%) Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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