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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1135261
15.05.2020|Projekt-ID 204394|Meldungsnummer 1135261|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG
Ausbau Bahnhof Bern RBS,  zu Hdn. von Adrian Wildbolz, Tiefenaustrasse 2, Postfach,  3048  Worblaufen,  Schweiz,  Telefon:  031 925 55 55,  E-Mail:  ABBernRBS@rbs.ch,  URL www.rbs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausbau Bahnhof Bern RBS, Überwachung Vermessung - Baugrubenüberwachung und zusätzliche Bauteilüberwachung
Los-Nr: 12.2

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71700000 - Kontroll- und Überwachungsleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Bärn p. Adr. RISTAG Ingenieure AG, Eigerweg 4,  3322  Urtenen-Schönbühl,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'488'599.90 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. f ÖBV erfolgt die Vergabe des Auftrages freihändig. Die Erweiterung wird dem Anbieter bereits erbrachter Leistungen vergeben, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit von vorhandenem Material und die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.05.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mittels Beschwerde beim Rechtsamt der Bau- Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in 2 Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sowie die betroffene Publikation sind beizulegen.