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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1135451
19.05.2020|Projekt-ID 197113|Meldungsnummer 1135451|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-SE-EEL,  zu Hdn. von Beat Krebs, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 653 85 91,  E-Mail:  beat.krebs@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wagenübergang DTZ

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Huber+Suhner AG, Degersheimerstrasse 14,  9100  Herisau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'908'624.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot erzielte jeweils die beste Bewertung bei den Kriterien "Qualität" und "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.01.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1109559

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.05.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.