Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1135785
22.05.2020|Projekt-ID 194737|Meldungsnummer 1135785|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SH  22.05.2020
Publikationsdatum Simap: 22.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kraftwerk Schaffhausen AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kraftwerk Schaffhausen AG,  zu Hdn. von Viktor Spörndli, Mühlenstrasse 19,  8201  Schaffhausen,  Schweiz,  E-Mail:  viktor.spoerndli@shpower.ch,  URL www.shpower.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wehrrevision - Stahlwasserbau & Korrosionsschutzerneuerung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [1] Instandhaltung und Reparatur

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45247220 - Bau von Wehren,
45248500 - Bau von beweglichen Stauwerken,
45251120 - Bau von Wasserkraftwerken

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Fäh Maschinen- und Anlagenbau AG, Leimen,  8750  Glarus,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'813'602.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die beauftragte Firma hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.10.2019
im Publikationsorgan: Simap und Kantonales Amtsblatt SH
Meldungsnummer 1100401

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.03.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Die Zuschlagsverfügung vom 30.03.2020 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.