Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.05.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverband ARA Täuffelen und Einwohnergemeinde Jens
Beschaffungsstelle/Organisator: ARA Täuffelen, Allmendstrasse 19,
2575
Täuffelen,
Schweiz,
E-Mail:
ara.taeuffelen@bluewin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamtplanerleistung Ersatz Pumpwerk (ARA) und neues Regenbecken (Gemeinde) Jens
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hunziker Betatech AG,
3005
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 207'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Gesamtplanerleistung Ersatz Pumpwerk und neues Regenbecken Jens
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Hunziker Betatech AG hat für die Gemeinde Jens die Abklärungen betreffend der Notwendigkeit eines Regenbeckens (RÜB) abgeklärt und die GEP-Daten bearbeitet. Gemäss Übereinkunft mit dem AWA Kanton Bern hat die Gemeinde Jens aus Gewässerschutzgründen ein Regenbecken zu bauen.
Der Gemeindeverband ARA Täuffelen (ARAT) hat die Sanierung oder den Ersatz des bestehenden Abwasserpumpwerkes (PW) prüfen lassen. Die ARAT und die Gemeinde Jens haben nun vereinbart, dass die Aufträge der Gesamtplanerleistungen für das PW und das RÜB an den gleichen Ingenieur erteilt werden sollen, da die Hunziker Betatech AG über umfangreiche Vorkenntnisse verfügt und die Schnittstellenproblematik der zwei Bauwerke so effizient gelöst werden kann. Die während der Vorprojektphase gewonnenen Erkenntnisse und das Wissen über die Hintergründe der getroffenen Entscheide betreffend das RÜB sind eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Projekts.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.05.2020
4.4 Sonstige Angaben- Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Kredite durch die Gemeindeversammlung Jens und die Abgeordnetenversammlung der ARAT
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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