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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1136113
19.05.2020|Projekt-ID 204629|Meldungsnummer 1136113|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.05.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverband ARA Täuffelen und Einwohnergemeinde Jens
Beschaffungsstelle/Organisator: ARA Täuffelen, Allmendstrasse 19,  2575  Täuffelen,  Schweiz,  E-Mail:  ara.taeuffelen@bluewin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gesamtplanerleistung Ersatz Pumpwerk (ARA) und neues Regenbecken (Gemeinde) Jens

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hunziker Betatech AG,  3005  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 207'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Gesamtplanerleistung Ersatz Pumpwerk und neues Regenbecken Jens

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Hunziker Betatech AG hat für die Gemeinde Jens die Abklärungen betreffend der Notwendigkeit eines Regenbeckens (RÜB) abgeklärt und die GEP-Daten bearbeitet. Gemäss Übereinkunft mit dem AWA Kanton Bern hat die Gemeinde Jens aus Gewässerschutzgründen ein Regenbecken zu bauen.
Der Gemeindeverband ARA Täuffelen (ARAT) hat die Sanierung oder den Ersatz des bestehenden Abwasserpumpwerkes (PW) prüfen lassen.
Die ARAT und die Gemeinde Jens haben nun vereinbart, dass die Aufträge der Gesamtplanerleistungen für das PW und das RÜB an den gleichen Ingenieur erteilt werden sollen, da die Hunziker Betatech AG über umfangreiche Vorkenntnisse verfügt und die Schnittstellenproblematik der zwei Bauwerke so effizient gelöst werden kann. Die während der Vorprojektphase gewonnenen Erkenntnisse und das Wissen über die Hintergründe der getroffenen Entscheide betreffend das RÜB sind eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Projekts.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.05.2020

4.4 Sonstige Angaben

Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Kredite durch die Gemeindeversammlung Jens und die Abgeordnetenversammlung der ARAT

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.