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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1137183
14.07.2020|Projekt-ID 204959|Meldungsnummer 1137183|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  14.07.2020
Publikationsdatum Simap: 14.07.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra,  zu Hdn. von George Wewerka, Hardstrasse 73,  5430  Wettingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 437 12 25,  E-Mail:  george.wewerka@nagra.ch,  URL www.nagra.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

HotBent Instrumentation_Lots 1, 2, 5, 6 & 7

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214620 - Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen,
73100000 - Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Amberg Infrastructuras, Avda. de la Industria 37-39,  E-28108  Alcobendas,  Spanien
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'360'311.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot. Der Kontraktwert kann auf Grund von Rabatten und Optionen erheblich abweichen.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die freihändige Vergabe erfolgt gemäss §8 Abs. 3j Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26. November 1996. Die Vergabestelle beschafft Erstanfertigungen von Gütern (Prototypen) und neuartige Dienstleistungen, die auf ihr Ersuchen im Rahmen eines Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.05.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.